der deutsche Staat hat erneut bewiesen, dass er bei Steuern und Abgaben wenig Rücksicht auf seine Bürger nimmt.

In einer überraschenden Aktion hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit sofortiger Wirkung eine langjährige umsatzsteuerliche Regelung gekippt – ohne Vorankündigung und ohne die betroffenen Branchen oder Institutionen zuvor zu informieren.

Konkret: Seit dem 9. April 2026 ist der umsatzsteuerfreie Erwerb von Metallen (mit Ausnahme von Gold) und deren Einlagerung in einem Zollfreilager innerhalb der EU nicht mehr möglich. Käufe, die vor diesem Datum getätigt wurden, bleiben davon unberührt (Quelle: goldreporter.de).

Somit ist immerhin ein Bestandsschutz gewährleistet.

Das entsprechende BMF-Schreiben – welches uns inzwischen ebenfalls vorliegt – ging ausschließlich per E-Mail an die obersten Finanzbehörden der Bundesländer. Das ist eine ungewöhnlich diskrete und hinterhältige Vorgehensweise für eine so weitreichende Änderung.

Die Folge: Kein Händler in der gesamten Metallbranche konnte sich darauf vorbereiten. Wer in den letzten Tagen noch Kundengeschäfte in der bisherigen Form abgewickelt hat, steht jetzt vor einem großen Problem.

Die gute Nachricht für Sie

Der umsatzsteuerfreie Kauf und die Einlagerung von Metallen jeglicher Art in einem Schweizer Zollfreilager sind auch weiterhin uneingeschränkt möglich.

Allerdings beobachten wir diese Entwicklung mit Sorge, weil sie zeigt, wie schnell und unvorhersehbar steuerliche Rahmenbedingungen verändert werden können.

Viele Anleger fragen sich zu Recht: Welche (steuerlichen) Regelungen stehen als Nächstes auf dem Prüfstand?

Hinzu kommen weitreichende Folgen für Deutschland:

  1. Die auf EU-Ebene vorangetriebenen Maßnahmen zur Rohstoffversorgung und -sicherung unserer Industrie werden damit vorsätzlich torpediert.
  2. Die Kapitalflucht aus Deutschland wird zusätzlich befeuert.

Der Amtseid, den Bundeskanzler und alle Bundesminister vor Amtsantritt ablegen, gerät damit endgültig zur Farce:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz …“

Lagerung außerhalb der EU wird noch wichtiger!

Unsere Empfehlung bleibt deshalb klar: Wer auf langfristige Sicherheit und steuerliche Planbarkeit Wert legt, sollte die bewährten Möglichkeiten außerhalb der EU nutzen.